Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
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Schwerbehindertenausweis
Bei Autismus und Asperger handelt es sich um eine Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch. Auf dieser Grundlage können autistische Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%.
Abhängig von der Ausprägung der Behinderung werden für Autisten erfahrungsgemäß Schwerbehindertenausweise von von 50% -100% ausgestellt, häufig in Verbindung mit den Merkmalen H für Hilflos und B für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung.
Im wesentlichen können von Autisten folgende Leistungen und Hilfen als Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden:
- Steuerlicher Nachteilsausgleich
Pauschalbeträge und Abzugsmöglichkeiten zur Verminderung der Steuerbelastung - KFZ-Steuerbefreiung für behinderte Erwachsene und Kinder
Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent:- mindestens 50% schwerbehindert
- Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
- Verzicht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
- Das Fahrzeug ist auf die behinderte Person zugelassen.
Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 100 Prozent:
- mindestens 50% schwerbehindert
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
- Das Fahrzeug ist auf die behinderte Person zugelassen.
Die Vergünstigungen können unter den genannten Voraussetzungen auch von minderjährigen Kindern in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf den Namen des behinderten Kindes zugelassen werden und darf von den Eltern nur für Fahrten benutzt werden, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Kindesstehen.
- Rabatte von 15%-30% bei Neuwagenkauf
Laut Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) e.V. bieten zahlreiche Hersteller Rabatte zwischen 15% und 30% beim Kauf eines Neufahrzeugs für behinderte Selbstfahrer und teilweise auch für Angehörige von Behinderten, d.h. auch für Eltern behinderter Kinder.Die konkreten Bedingungen des jeweiligen Herstellers sollten mit dem Autohaus vor Ort geklärt werden. Die aktuellen Rabatte können Sie der Übersicht des BbAB entnommen werden. - Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Personnahverkehr
Unentgeldliche Beförderung für Schwerbehinderte mit H-Kennzeichen. Mit B-Kennzeichen unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson eines Autisten benötigt kein Ticket - Unentgeltliche Beförderung bei der Deutsche Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung für Schwerbehinderte in D-Zügen, IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse. Mit B-Kennzeichen unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson eines Autisten benötigt kein Ticket - Nachteilsausgleich im Flugverkehr
Eine kostenlose Beförderung von Begleitpersonen im Flugverkehr ist nicht gesetzlich gesichert. Dennoch gestehen einige Fluggesellschaften eine kostenlose Mitreise der Begleitperson nach ihren Konditionen zu. Da der Flugmarkt immer härter umkämpft ist, kommt es jedoch dazu, dass Billigangebote, bei denen beide Reisende voll bezahlen müssen, häufig billiger sind.