Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Die eigene Wohnung kann auch in eine Haus- oder Dorfgemeinschaft integriert sein, in der bspw. auch andere Autist_innen oder Personen mit anderen Behinderungen in eigenen Wohnungen leben. Bei dieser Option ist die Möglichkeit gegeben, durch nachbarschaftliche Kontakte, gemeinsame Aktivitäten und Projekte o. Ä. auch eine Verbesserung des Soziallebens zu erzielen. Beim Herstellen und Pflegen dieser Kontakte kann bei Bedarf eine ambulante oder persönliche Assistenz unterstützen.