Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Für viele Menschen im Autismus-Spektrum ist es ein grundlegendes Bedürfnis, in einer eigenen Wohnung zu leben und ihr Lebensumfeld und ihren Alltag nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Um sie bei diesem Schritt zu unterstützen, kann eine ambulante Assistenz in Form regelmäßiger Besuche von Betreuer_innen (i. d. R. Sozialpädagog_innen und Sozialarbeiter_innen) sinnvoll sein. Die ambulante Assistenz leistet je nach Bedarf Hilfestellung, z. B. in den Bereichen
- Gestaltung des Wohnumfelds
- Bewältigen und Strukturieren des Alltags
- Umgang mit Behörden und Ämtern
- Orientierung und Mobilität
- soziale Teilhabe (z. B. innerhalb einer Hausgemeinschaft, s. u.) und Freizeitgestaltung
Anträge für eine ambulante Assistenz können in Hamburg zentral beim Fachamt Eingliederungshilfe gestellt werden.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, über das persönliche Budget selbst eine persönliche Assistenz auszusuchen und einzustellen. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) bietet ein bundesweites Beratungstelefon zum persönlichen Budget an (01805 – 47 47 12).