Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Grundsätzlich gilt es auch beim Thema Wohnen ein größtmögliches Maß an Autonomie zu gewährleisten. Erwachsene im Autismus-Spektrum haben das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und sollten so gut wie möglich für sich selbst entscheiden, wie und wo sie leben wollen, um ein dauerhaft zufriedenstellendes Lebensumfeld für sich zu schaffen.
Gleichzeitig muss der Zugang zu (ggf.) notwendigen Hilfs- und Betreuungsangeboten gegeben sein, um den Alltag (alleine oder in Gemeinschaft) zu bewältigen.
Da jede_r Autist_in anders ist, gilt es bei der Entscheidung für eine Wohnform in erster Linie, die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten zu ermitteln und zu beachten.
Je nach Wunsch und Betreuungsbedarf kommen verschiedene Wohnformen infrage.
Wer alleine oder in einer Wohngemeinschaft (nicht stationär) leben möchte, den Lebensunterhalt und die Mietkosten aber nicht selbstständig finanzieren kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Sozialhilfe beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales zu beantragen.
Links:
https://www.familienratgeber.de/beratungsstellen-adressen.php
www.autismus.de/service-und-materialien/wohnen-angebote-und-gesuche.html
www.autismus.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_Rechte_von_Menschen_mit_Autismus_Stand_13Nov.pdf
https://pestalozzi-hamburg.de/assistenz-zur-teilhabe/#Pestalozzi-Assistenz-zur-Teilhabe-AWG
www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/behinderung/wohnenlebenarbeiten
www.hamburg.de/ambulante-leistungen-erwachsene/2740618/ambulant-betreute-wohngemeinschaft
www.psychiatrie.de/gemeindepsychiatrie/alltagshilfen/betreutes-wohnen-in-familien.html