Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Sozialer Kontakt ist in einer WG oder Wohngruppe natürlich intensiver gegeben als beim alleine Wohnen. Das Wohnen in einer Gemeinschaft/Gruppe kann daher für Autist_innen bereichernd, aber auch mit Stress verbunden sein.
Wichtig bei der Entscheidung für die passende Wohnform bzw. Wohnsituation ist, dass die/der Autist_in die Möglichkeit hat, sich bei Bedarf jederzeit zurückzuziehen.
Grundsätzlich besteht auch bei der Entscheidung für eine Wohngemeinschaft (ggf. auch zusammen mit anderen Autist_innen und/oder Menschen mit anderer Behinderung) die Möglichkeit, über die Eingliederungshilfe eine ambulante Assistenz (s. o.) zu beantragen.
Je nach Betreuungsbedarf kommen außerdem ambulante oder stationäre Angebote des betreuten Wohnens infrage. Diese sind oft nicht speziell auf Menschen im Autismus-Spektrum ausgerichtet, was allerdings kein Problem darstellt, sofern das Personal im Umgang mit Autismus geschult ist.
Im Sinne der größtmöglichen Selbstbestimmung gilt bei der Auswahl einer Wohnform grundsätzlich die Devise „ambulant vor stationär“, die auch im Bundessozialhilfegesetz verankert ist.
Bei der Wahl einer ambulanten oder stationären Wohngruppe sollte vor allem auf folgende Punkte geachtet werden:
- ruhige Umgebung
- gute Anbindung (z. B. durch Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) an das bestehende soziale Umfeld, (ggf.) die Arbeitsstelle und (ggf.) bislang genutzte Freizeitangebote
- überschaubare Anzahl an Bewohner_innen
- räumliche und zeitliche Strukturen, die zur Persönlichkeit des Wohnungssuchenden passen
- Möglichkeiten zum Rückzug
- Möglichkeit der Krisenintervention
- Förderung von Selbstständigkeit
- Möglichkeit der aktiven Teilhabe an Entscheidungen, die das Leben in der Wohngruppe betreffen
- ausreichendes und mit Blick auf Autismus qualifiziertes Personal
- möglichst stabile Personal- und Bewohner_innenkonstellation
- Qualitätssicherung durch Supervision u. a.
Bei einigen Einrichtungen gibt es auch die Möglichkeit, ein Wohntraining zu absolvieren, bei dem die für die möglichst selbstständige Gestaltung des Alltags und das Zusammenleben mit anderen notwendigen Fähigkeiten (z. B. das Einhalten von Regeln des Zusammenlebens und das Lösen von Konflikten) erlernt werden.
Auch die betreuten Wohnformen können über die Eingliederungshilfe beantragt und finanziert werden.