Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Eine weitere Möglichkeit des betreuten Zusammenlebens in einer Gemeinschaft ist das Wohnen in einer Gastfamilie (bzw. bei einem Ehepaar oder Alleinstehenden), die ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellt. Vorteile dieser Wohnform, die sich gerade für jüngere Personen eignet, sind:
- feste und überschaubare Anzahl von Kontaktpersonen
- Erleben des normalen Alltags in einer Familie
- feste Integration in eine Interessengemeinschaft, die auf gegenseitigem Geben und Nehmen gründet
- dadurch gg. anderen ambulanten betreuten Wohnformen verstärktes Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl
- Möglichkeit der Kontakterweiterung durch Anschluss an das soziale Netz der Familie (Verwandte, Freund_innen, Nachbarschaft)
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch die Familie und eine sozialpädagogische Fachkraft
Das Wohnen in einer Gastfamilie kann zunächst auf Probe erfolgen, bevor beide Parteien sich für ein langfristiges Zusammenleben entscheiden. Grundsätzlich wird hierbei ein dauerhaftes gemeinsames Wohnverhältnis angestrebt, es kann jedoch (von beiden Seiten) jederzeit aufgelöst werden.