Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Ab Januar 2009 wird die UN-Konvention in Deutschland rechtskräftig.
Damit liegt erstmals ein internationales Abkommen über die Rechte behinderter Menschen vor, das den Schutz der in zahlreichen UN-Konventionen und Deklarationen geregelten Menschenrechte aus dem Blickwinkel behinderter Menschen regelt.
Sämtliche Staaten, die diesen Völkerrechtsvertrag in ratifizieren, sind verpflichtet, die Gesetzgebung für behinderte Menschen so auszurichten, dass die in der Konvention geregelten Rechte verwirklicht werden und eine gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt wird, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkennt.
Die Konvention ist von grundlegender Bedeutung weil sie den Begriff der „Behinderung“ völlig neu definiert. Die Aussage: „Der kann hier nicht rein, weil er behindert ist“ kann künftig nur noch lauten: „Der kann hier nicht rein, weil er durch die Treppe behindert wird.“
Für uns ist unter anderem insbesondere der Punkt Ausgrenzung behinderter Kinder durch Sonderschulen relevant. Die UN-Konvention spricht in ihrem Artikel 24 (Bildung) eine klare Sprache:
„… Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben …“
Zwischen Januar und März 2009 organisieren die Behindertenverbände acht eintägige Fachkonferenzen zu acht Themenfeldern der Behindertenrechtskonvention in acht verschiedenen Bundesländern. Auf diesen Veranstaltungen wird darüber diskutiert, welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland notwendig sind, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.