Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
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Persönliches Budget
Das persönlichen Budgets ist keine neue Leistung, sondern eine neue Form der Leistungserbringung. Der behinderte Mensch tauscht eine Sachleistung gegen eine Geldleistung um Leistungen und Hilfen selbst einzukaufen.
Üblicherweise werden Leistungen für behinderte Menschen durch einen vom Kostenträger (z.B. Sozialamt, Jugendamt) beauftragten Leistungserbringer (z.B. Schule, Kita) als Sachleistung zur Verfügung gestellt.
Beim Persönlichen Budget werden dem behinderten Menschen keine „Naturalien“ zur Verfügung gestellt, sondern es wird ihm ein Geldbetrag ausgezahlt, mit dem er seinen Bedarf decken kann.
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein Persönliches Budget beantragen. Die Antragstellung kann unabhängig vom Alter und der Wohnsituation des behinderten Menschen sowie unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung erfolgen.
Wie vor jeder Leistungsgewährung ist auch vor der Gewährung einer Leistung in Form des Persönlichen Budgets vom Kostenträger u.a. zu prüfen, ob der Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung hat.
Trägerübergreifendes persönliches Budget
Von einem trägerübergreifenden Budget spricht man, wenn mehrere Kostenträger an einem Persönlichen Budget beteiligt sind.
In § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB IX wird der Kreis der Kostenträger, die an einem Persönlichen Budget beteiligt sein können, festgelegt. Es handelt sich dabei um:
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die Träger der Kriegsopferversorgung,
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
- die Träger der Sozialhilfe.
Beim trägerübergreifenden Budget werden die Leistungen sämtlicher Kostenträger durch einen Kostenträger zusammengefasst und an den Budgetnehmer in Summe überwiesen.
Rechtsgrundlagen persönliches Budget
Die wichtigste Vorschrift für das Persönliche Budget ist § 17 SGB IX. Dort ist zum Beispiel festgelegt, welche Leistungen budgetfähig sind und welche Obergrenze das Budget nicht überschreiten darf. Ergänzend dazu regelt die Budgetverordnung des Bundesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderte Bewilligungsverfahren, die Mindestinhalte der abzuschließenden Zielvereinbarung und die Kündigungsmöglichkeiten.
Links zum persönlichen Budget
Kompetenzzentrum Persönliches Budget
Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums Persönliches Budget zu finden. Das PARITÄTISCHE Kompetenzzentrum Persönliches Budget bemüht sich zudem so weit wie möglich um Antworten bei Einzelanfragen von BudgetnehmerInnen und LeistungsanbieterInnen.
Beratungs-ABC zum Persönlichen Budget
Auch auf dieser Homepage ist das “Beratungs-ABC zum Persönlichen Budget für Servicestellenmitarbeiter und Mitglieder der Beratungsteams“ zu finden. Es wird von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland herausgegeben. Der Text der 29-seitigen Arbeitshilfe mit Stand vom 11. Juli 2006 wurde in einem Pilotprojekt zur Optimierung der Servicestellenarbeit in Sachsen-Anhalt entwickelt. Es ist verbindlich für die MitarbeiterInnen in den Servicestellen des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Persönliche Budget in einfacher Sprache
Sie gehen zum Sozialamt und sagen zum Beispiel: “Ich brauche Unterstützung beim Wohnen.” Das Sozialamt prüft nun, welche Hilfe Sie brauchen und wie viel. Es bewilligt Ihnen hierfür einen Geldbetrag: Ihr Persönliches Budget. Auf einer Website in einfacher Sprache informiert die Redaktion der Zeitschrift “angesagt” der Bundesvereinigung Lebenshilfe u.a. auch über das Persönliche Budget.
www.lebenshilfe-angesagt.de/mitreden/budget/budget.htm
Handlungsempfehlungen der BAR zum Persönlichen Budget
Für alle, die tiefer in die Materie einsteigen möchten, sind die Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“ empfehlenswert. Herausgegeben und aktualisiert werden diese von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Die im November 2006 aktualisierte Fassung wurde durch die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget ergänzt.
Das trägerübergreifende Persönliche Budget Eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets. Neben der ausführlichen Erläuterung des Verfahrens und der Beantwortung häufig gestellter Fragen werden drei Fallbeispiele vorgestellt. Der zweite Teil der Broschüre ist in leichter Sprache geschrieben und erklärt in einfachen Worten, wie Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget nutzen können. Zum Herunterladen stehen die beiden Sprach-Varianten in getrennten PDF-Dateien zur Verfügung.