Autismus Hamburg e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 35.000 Euro.
AMWF S-3 Leitlinie Autismus-Spektrum-Störung Teil 2 Therapie Kindes-Jugend-Erwachsenenalter 2021-04_1
Deutsches Ärzteblatt 2007
„………Leider mangelt es noch an überprüften Standards in der Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen. Weiterhin bleibt es Eltern überlassen, aus der Vielzahl sehr unterschiedlicher Autismustherapien diejenige für ihr Kind auszuwählen, die hinsichtlich Anforderungen, Wirksamkeit, Effizienz und ethischer Unbedenklichkeit für ihr Kind die geeignete Methode zu sein scheint……..“
(Zitat aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 30.03.2007)
Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychatrie
(F84) Autismus – tief greifende Entwicklungsstörungen
4. Interventionen
4.2 Hierarchie der Behandlungsentscheidungen und Beratung:
- Aufklärung der Eltern über begrenzte Ziele der Behandlung (keine Heilung, aber Verbesserung der Symptomatik erreichbar, keine Verselbstständigung bei geistiger Behinderung, fraglich bei besseren intellektuellen Fähigkeiten)
- Kognitive Verhaltensmodifikation bei den begabteren autistischen Patienten zur Verbesserung der Selbstkontrolle und der Kontaktfähigkeit (z.B. Therapieprogramme, die auf den Abbau von Theory-of-Mind-Defiziten abzielen) (IV)
- Verhaltenstherapie und Aufbau sozialer Kompetenzen können die Kommunikation verbessern und exzessives, störendes Verhalten abbauen (z.B. Modifikationsprogramme nach Lovaas, ABA)
- Förderung der Selbstständigkeit im lebenspraktischen Alltagsbereich, im Spielverhalten unter Betonung von Interaktionselementen (z.B. Instruktionssysteme wie TEACCH)
- Verbesserung der sozialen Fertigkeiten und der Kommunikationsfähigkeiten durch Aktivitäten mit Peers (Gleichaltrigen)
- In der Behandlung sollen nicht mehr als 1 oder 2 Ziele gleichzeitig therapeutisch angegangen werden.