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Schwerbehindertenausweis
Bei Autismus und Asperger handelt es sich um eine Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch. Auf dieser Grundlage können autistische Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%.
Abhängig von der Ausprägung der Behinderung werden für Autisten erfahrungsgemäß Schwerbehindertenausweise von von 50% -100% ausgestellt, häufig in Verbindung mit den Merkmalen H für Hilflos und B für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung.
Im wesentlichen können von Autisten folgende Leistungen und Hilfen als Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden:
- Steuerlicher Nachteilsausgleich
Pauschalbeträge und Abzugsmöglichkeiten zur Verminderung der Steuerbelastung - KFZ-Steuerbefreiung
Befreiung von der KFZ-Steuer, übrigens auf für KFZ welche für die Beförderung autistischer Kinder genutzt werden - Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Personnahverkehr
Unentgeldliche Beförderung für Schwerbehinderte mit H-Kennzeichen.
Mit B-Kennzeichen unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson eines Autisten benötigt kein Ticket - Unentgeltliche Beförderung bei der Deutsche Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung für Schwerbehinderte in D-Zügen, IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse.
Mit B-Kennzeichen unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson eines Autisten benötigt kein Ticket - Nachteilsausgleich im Flugverkehr
Eine kostenlose Beförderung von Begleitpersonen im Flugverkehr ist nicht gesetzlich gesichert. Dennoch gestehen einige Fluggesellschaften eine kostenlose Mitreise der Begleitperson nach ihren Konditionen zu. Da der Flugmarkt immer härter umkämpft ist, kommt es jedoch dazu, dass Billigangebote, bei denen beide Reisende voll bezahlen müssen, häufig billiger sind.
Link: Hamburger Faltblatt "Informationen zum Schwerbehindertenausweis"
Link: Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte Hamburg 2003
